Wer nichts zu verbergen hat ...
Noch lange nach den Enthüllungen der geheimdienstlichen Aktivitäten der USA hörte man häufig ein Argument, das von denen gebraucht wurde, die die Aufregung um die systematische staatliche Auswertung von Telefon- und Internetdaten nicht verstehen können oder wollen. "Wer nichts zu verbergen hat", so das bereits von Joseph Goebbels vorgebrachte Argument, "der hat auch nichts zu befürchten."
Auch heute, drei Jahre danach, hört man diesen Satz, vereinzelt zwar, aber doch oft genug, um Anlass zur Sorge zu haben. Die dahinterliegende Argumentation schlägt sich in folgender Einstellung zum Verhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit nieder:
Ich lebe lieber in einem Staat, der meine Post liest und mich dafür vor Kriminellen beschützt, als in einem, dem die Privatsphäre seiner Bürger wichtiger ist als ihre Sicherheit. - Verfasser unbekannt
Dies impliziert freilich die Behauptung der Sprechenden, auch sie - oder gerade sie - hätten eben nichts zu verbergen. Zu verbergen habe nur jemand etwas, der Kriminelles im Sinn hat, dies plant oder bereits durchgeführt hat und dies nun vertuschen will.Es obliegt den Institutionen, ihre Neugier zu rechtfertigenBei dem Wort "verbergen" denken wir natürlich an Geheimnisse, die den Träger des Geheimnisses denjenigen verdächtig erscheinen lassen, die nicht eingeweiht sind. Aber ein Geheimnis an sich ist nichts Negatives, sondern in erster Linie etwas, von dem jemand Gründe hat, es nicht zu offenbaren.
Diese Gründe können vielfältig sein und richten sich nach der Art des Geheimnisses ebenso wie nach dem Charakter seines Trägers: Scham, Angst vor Repression, Strafen oder sonstigen Konsequenzen, Schutz von Gedankengut, künstlerische Freiheit, natürliche Zurückhaltung etc. Im Allgemeinen muss festgehalten werden, dass unser Menschenbild es nicht dem Einzelnen aufträgt, über Offenbarung und Geheimhaltung der ihn betreffenden Dinge Rechenschaft abzulegen.
Es obliegt viel mehr den Institutionen, ihre Neugier zu rechtfertigen. Dies können sie allerdings nur mit Rückgriff auf die Sicherheit der Allgemeinheit tun. Erst, wenn diese Sicherheit ernsthaft, begründet und konkret auf dem Spiel steht, kann eine Legitimation zu staatlicher Überwachung von einzelnen erwogen werden.
Nun mag man argumentieren, dass der Verdacht einer generellen Bedrohung, der sich in einer Gesellschaft nach Anschlägen, Anschlagsversuchen oder auch nur mehr oder weniger vagen Anschlagsankündigungen breitmacht, Grund genug für eine ausgeweitete staatliche Überwachung im Vorfeld wäre. Um Sicherheit herzustellen, wäre eine nicht-personenbezogene Überwachung legitimierbar, sobald sie Erfolg verspricht und die personenbezogene und auf konkreten Verdacht gegründete Überwachung wenig Erfolg verspricht.
Dazu ist freilich festzuhalten, dass der Staat es immer schwer hat, einen begründeten Verdacht festzustellen, wenn er seine Bürger nicht kontrollieren kann. Er müsste also erst abwarten, bis sich ein Delikt einstellt oder ein Plan an die Oberfläche dringt, erst dann könnte er zuschlagen.
Welche Mittel aber darf ein Staat ergreifen, um einen Anfangsverdacht so früh wie möglich festzustellen? Doch wohl kaum das einer allgemeinen Überwachung, die jede Bewegung des Bürgers einem Algorithmus des Argwohns unterwirft. Warum aber nicht? Schließlich wäre es zu begrüßen, würde ein Kinderschänder bereits vor dem ersten Kontakt mit seinem Opfer unter die strengen Augen des Gesetzes geraten. Und wenn das durch die computergestützte Analyse seines Kommunikationsprofils geschieht, das den Institutionen einen begründeten Verdacht und somit Recht und Pflicht auf Einleitung eines Ermittlungsverfahrens liefert, was wäre daran auszusetzen? Handelte der Staat nicht sogar unverantwortlich, wenn er ein solches Mittel nicht nutzte?
Gleichwohl: Abzuwägen bleibt der Schaden, der durch die kriminelle Handlung selber entsteht, und der Schaden, den die Gesellschaft davontragen würde, würde sie sich einem Generalverdacht ausgesetzt sehen.
Jeder hat etwas zu verbergen
Denn diejenigen, die sich der obigen Argumentation bedienen, unterliegen drei Denkfehlern:
1. haben sie etwas zu verbergen, da im Grunde genommen jeder etwas zu verbergen hat. Natürlich hat nicht jeder kriminelle Absichten, doch jeder hat Geheimnisse, die er nicht gern in den Händen anderer wissen will. Umso mehr, als er nicht weiß, wer genau diese anderen sind: der Staat in seiner Anonymität scheint vielleicht nicht genug persönlich involviert in die bedeutungslosen Belange des Volks, dass man grundsätzlich von ihm annehmen müsste, er würde über seine harmlosen Bürger und deren private Peinlichkeiten tratschen. Aber wenn man sich bewusst macht, dass es Menschen sind, die die Analysen auswerten, beurteilen und Konsequenzen ziehen müssen, wird man zugeben müssen, dass eben diese Menschen nicht frei von Interessen sind - dass sie also in eine Lage gebracht werden, ihr "Herrschaftswissen" zu eigenen Zwecken zu missbrauchen.
Und wer vorgibt, es sei ihm egal, ob der Staat seine Briefe lese, e-Mails durchforste oder seine Fotos scanne (da darin ja nichts zu finden sei, was ihn belasten könne), der sollte sich fragen, ob eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung in ihm nicht Reflexe auslösen könnten, anders zu handeln, als er es als freier Mensch tun würde.
Wer nichts zu verbergen hat, hat längst alles verloren
Denn wer weiß, dass er beobachtet wird, handelt anders als der, der sich unbeobachtet glaubt (ganz unabhängig von der tatsächlichen Sachlage). Dies führt
2. zum Denkfehler, der der obigen Argumentation zugrunde liegt: Eine Gesellschaft, die mit ständiger Überwachung rechnen muss, handelt anders, als eine Gesellschaft, die ihre Privatsphäre gesichert weiß. In vorauseilendem Gehorsam wird der ängstliche Bürger sich gut überlegen, welche Dinge er tut. Und das betrifft nicht nur genuin politische Aktionen, sondern auch scheinbar harmlose Handlungen: welche Filme man sieht, welche Fotos man macht, welche Bücher man bestellt, welche Meinungen man privat niederschreibt, zu welchen Themen man sich überhaupt äußert, womit man sich überhaupt beschäftigt - alles Tun, Denken und bald auch Fühlen wird einer unbewussten Abwägung der Gefahren unterworfen, die das Handeln mit sich bringen könnte (nämlich ins Visier der Behörden zu geraten). Eine überwachte Gesellschaft ist eine in ihren Möglichkeiten beschnittene Gesellschaft, die früher oder später geistig ausbluten wird.
3. Denn, so ein weiterer Denkfehler, auch wer nichts Kriminelles zu verbergen hat, hat etwas zu befürchten. Es sind Einzelfälle, aber doch häufige, wo selbst in einem Rechtsstaat Unschuldige in einen Verdacht geraten sind, der ihnen polizeiliche Verfolgung und sogar unrechtmäßige Verurteilung eingebracht hat. Wer mit der Möglichkeit leben muss, dass staatliche Behörden fehlerhaft handeln können (und damit müssen wir alle leben, da es Menschen sind, die dort arbeiten), muss auch mit der Angst leben, unschuldig verfolgt zu werden - um so mehr, wenn ein Klima des Verdachts mit der Praxis ausgeweiteter Überwachung einhergeht.
Wer sich die obige Argumentation zu eigen macht, übersieht, dass eine überwachte Gesellschaft der Grundlagen dafür beraubt wird, dass man überhaupt das Leben führen kann, das sie gerne durch erhöhte Kontrolle geschützt sähen: Ein menschenwürdiges und freies Leben gründet auf dem Schutz der Privatsphäre und der Gewährleistung von Meinungs- und Gedankenfreiheit.